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Entwicklungsstadien von Maden geben wichtige Aufschlüsse
Ist seine Untersuchung am Tatort abgeschlossen, nimmt Benecke die dort genommenen Proben mit ins Labor. Mit dem Stereomikroskop Leica MZ12 untersucht er beispielsweise die Maden, die er auf der Leiche gefunden hat. Anhand der Mundwerkzeuge kann er die Schmeißfliegenart bestimmen, zu der die Maden gehören. Die Größe und das Entwicklungsstadium der Maden lassen dann darauf schließen, wie lange der tote Körper am Fundort gelegen haben muss. „Für meine Arbeit müssen die Geräte extrem robust sein“, erklärt Benecke. „Das Leica MZ12 ist sehr stabil und hat einen soliden Feintrieb. Meine Kollegin und ich arbeiten oft mit relativ geringen Vergrößerungen. Hier sind ein großes Sehfeld und großer Arbeitsabstand wichtig. Zudem muss das Stereomikroskop sofort einsatzbereit sein. Wenn wir beispielsweise verfaulenden Mageninhalt untersuchen wollen, dürfen wir keine Zeit verlieren. Alle diese Voraussetzungen erfüllt das Leica MZ12.“ Auch unter dem Stereomikroskop setzt der Kriminalbiologe hauptsächlich Schräglicht ein. Mit dem Stereomikroskop untersucht der Kriminalbiologe auch winzige Teile von Insekten, die auf den am toten Körper angebrachten Klebebändern zur Sicherung von Faserspuren zurück geblieben sind. Benecke und seine Mitarbeiterin Kristina Baumjohann mustern unter dem Mikroskop große Mengen an Rückständen durch, die mit bloßem Auge nicht von Schmutzpartikeln zu unterscheiden sind, und suchen nach Insektenfragmenten. Sind zum Beispiel Bruchstücke von Stubenfliegen zu finden, deutet das auch in diesem Fall darauf hin, dass die Person in einem geschlossenen Raum zu Tode kam.
Anders als die meisten Ermittler in Fernsehkrimis ist Benecke kein Polizeibeamter, sondern öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter, den jeder beauftragen kann. Ihm persönlich ist es am liebsten, wenn seine Auftraggeber möglichst wenig Vorannahmen machen: „Ich werde zum Beispiel auch von den Eltern eines Opfers hinzugerufen“, erzählt Benecke. „Das sind dann Fälle, wo die Angehörigen einen Riecher dafür haben, dass irgendetwas faul ist. Sie sagen nicht, wie die ermittelnden Kommissare: „Der bekommt ja auch die Lebensversicherung“ oder „der hat ja dem die Freundin ausgespannt.“ Meine Auftraggeber wissen das oft alles nicht und sagen einfach: „Da ist ein roter Fleck, warum kümmert sich keiner um den?“ Im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Verteidigung erstellt der Kriminalbiologe dann ein Gutachten. Das erläutert er mithilfe von zahlreichen Fotos, was er aus den entsprechenden Spuren lesen kann.
Kriminalbiologe zeigt Ermittlungslücken auf
Eines hat Mark Benecke mit den Fernsehermittlern gemeinsam: Er ist in Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Auf seiner Notfallnummer ruft auch schon mal ein Krimiautor an, der ihn fragt, ob man Leichen in Salzsäure auflösen kann. „Das ist natürlich kein Notfall“, erzählt der Kriminalbiologe. „Durch meine jahrzehntelange Erfahrung werde ich oft hinzugezogen, wenn die Ermittler nicht mehr weiterkommen oder um festzustellen, welche Spuren von den ermittelnden Beamten gar nicht erst genommen wurden. Ich soll prüfen: Wo könnte der Fehler liegen? Welche Spuren wurden nicht untersucht? Das passiert nicht aus Bösartigkeit, sondern weil die Beteiligten relevante Details nicht bemerkt haben oder dachten, sie spielen keine Rolle.“
In einem Fall wurde Mark Benecke, sechs Jahre nachdem die Täterin wegen Mordes an ihrer Mutter verurteilt worden war, zu den wieder aufgenommen Ermittlungen an den Tatort bestellt. Die Verurteilung gründete seinerzeit darauf, dass sich auf dem Tatmesser Blutspuren vom Opfer befanden – Fingerabdrücke fehlten allerdings. „Am Tatort haben meine damalige Mitarbeiterin und ich dann versucht, uns wie die Täterin zu bewegen, ohne zu wissen, was deren Motivation war“, erzählt der Kriminalbiologe. „Wir haben überlegt: Wo lag die Leiche? Wie weit reichen die Arme? Wo stößt man an? Wir sind dann durch den Tatort gelaufen und kamen schließlich zu einer Schublade, darin lag ein Handschuh mit Blut von der Täterin. Damit konnten wir nachweisen, dass die Begründung des Urteils aufgrund der fehlerhaften spurenkundlichen Annahme falsch war.“
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