English China

Wasseranalytik

Genormte Analysenverfahren: Mehr als wir brauchen?

Seite: 2/3

Anbieter zum Thema

Wer sind die Gewinner der Normung?

Der Staat regelt, dass genormte Verfahren einzusetzen sind, er betreibt keine eigene Normung. DIN-Normen entlasten somit den Staat bei der Gesetzgebungstätigkeit. Vor Gericht haben Normen den Status eines Sachverständigengutachtens.

Analytiknormen sind primär validiert. Labore müssen bei Anwendung eines genormten Verfahrens (gegenüber Behörde, Kunden oder Akkreditierer) „lediglich“ nachweisen, dass sie die Anwendung des Verfahrens beherrschen. Der experimentelle und zeitliche Aufwand für diesen Nachweis ist im Vergleich zu dem erforderlichen Aufwand für die Primärvalidierung vernachlässigbar.

Gerätehersteller können den Nachweis der normenkonformen Arbeitsweise ihres Systems argumentativ in die Verhandlungen bei entsprechenden Beschaffungsvorhaben eines Labors einbringen.

Welche Konsequenzen gibt es für den Laboralltag?

Entscheidungen für die Investition in eine manuelle oder automatisierte Analysentechnik sollten sich z.B. an der Aufgabenstellung (beispielsweise der Abwasseranalytik) und der zu erwartenden Probenzahl orientieren. In den Laboren, die im Alltag große Probenzahlen zu bearbeiten haben, würde man den Einsatz automatisierter Techniken (z.B. CFA, FIA, EAS) bevorzugen, weil mit deren Hilfe Analysen zuverlässig und wirtschaftlich durchgeführt werden können.

Durch maßstabsgetreue „Miniaturisierung“ der Vorgaben manueller Techniken, kann der Einsatz von Proben- und Reagenzienmengen zudem reduziert werden. Geringere Probenaufkommen ließen sich mit der gleichen Ergebnisqualität wirtschaftlicher mit einem manuellen System bearbeiten.

Für die Zwecke der Abwasserverordnung, z.B. Ammonium-Analytik, zwingt der Gesetzgeber das Labor, unabhängig von der Probenzahl, ein Fließanalysensystem (CFA, FIA) zu beschaffen, anstelle eines Photometers oder eines Einzelanalysensystems.

Verfahrensvergleich von photometrischen Techniken

Wenn für jede Norm die Entwicklungsgrundsätze des DIN buchstabengetreu anzuwenden sind, stellt sich die Frage, ob es für die Analytik der in Tabelle 1 aufgeführten Parameter (z.B. hinsichtlich Konservierung, Farbstoffreaktion) erforderlich ist, Normenvielfalt herzustellen bzw. aufrecht zu erhalten.

Die in Tabelle 1 aufgeführten DIN-/EN-/ISO-Verfahren wurden miteinander verglichen und dahingehend bewertet, ob durch eine parameterspezifische, grundlegende Beschreibung eines Analysenverfahrens Anforderungen definiert werden können, die sowohl von Anwendern manueller Techniken als auch von Herstellern automatisierter Techniken erfüllt werden können.

Aufgrund der im gesetzlichen Raum aufkommenden Diskussion die Anforderungen an die Roh- bzw. Trinkwasserqualität bezüglich der Chrom(VI)-Grenzwerte gegebenfalls auf Konzentrationen < 100 ng/l festzulegen, wurde die Technik der Kopplung der Ionenchromatographie mit einem Nachsäulenreaktionsmodul (IC-PCR) in den Vergleich mit einbezogen.

Der Verfahrensvergleich für die Parameter nach Tabelle 1 erbrachte im Wesentlichen folgende Ergebnisse:

  • keine Unterschiede bezüglich Störungen der Photometrie oder der Farbstoffreaktion,
  • keine wesentlichen Unterschiede bei den zu verwendenden Reagenzien,
  • keine wesentlichen Unterschiede zu den Reaktionsbedingungen im Messkolben, in den Reaktions- oder Durchflussküvetten (z.B. Konzentrationen, Temperaturen), die auf die Absorptionsmaxima Einfluss haben könnten,
  • keine speziellen Anforderungen an die Gerätetechnik, die den Dualismus manuelle / automatisierte Photometrie begründen könnten (FIA, CFA und IC geben zwar Beispiele für den prinzipiellen Messaufbau, diese haben aber keinen normativen Charakter).

Die parameterbezogenen Ergebnisse des Verfahrensvergleichs werden in einer der folgenden Ausgaben vorgestellt.

(ID:43259714)