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Für behördliche Überwachungen stehen den Inspektoren Leitlinien zur Verfügung. So finden sich in den Inspektionsrichtlinien der amerikanischen Überwachungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) für pharmazeutische Kontrolllabore oder Hersteller von Medizinprodukten, im deutschen Aide-Mémoire 07120102 der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz: „Überwachung von Arzneimittelherstellern“ und im Aide-Mémoire für die Inspektion von Laboratorien der pharmazeutischen Qualitätskontrolle (Anhang zur PIC/S Leitlinie PI 023-2) Vorgaben zur Überprüfung der Qualifizierung von Laborgeräten (z.B. Waagen) mit den entsprechenden Anforderungen an die Kalibrierung. Insbesondere wird auf die Häufigkeit, die eingesetzten Standardgewichte, die angewendeten Akzeptanzkriterien sowie auf die Dokumentation (z.B. Kalibrierungsprogramm, Arbeitsanweisungen, Kalibrierschein/-zertifikat, Kennzeichnung am Gerät) eingegangen.
Für die Überwachung kalibrierpflichtiger Prüfmittel kann sich eine Arbeitsanweisung „Kalibrierung“ als sinnvoll erweisen, in der das firmeninterne QS-System zur Kalibrierung übergreifend beschrieben wird. Dieses Dokument enthält für alle Geräte gültige Vorgaben wie Kalibrierintervalle, Hinweise zur Gültigkeit, Verfahrensweise bei Abweichungen, Angaben zur Dokumentation. Für den Kalibrierumfang schreibt die Kalibrierrichtlinie „Guidelines on the Calibration of Non-Automatic Weighing Instruments, EURAMET cg-18, (03/2011)“ basierend auf der weltweit verwendeten Waagennorm „OIML R 76-1“ die Kalibrierung über den gesamten genutzten Arbeitsbereich von 0 bis zur Volllast vor. Gemäß der OIML R 76-1 sind dafür mindestens fünf Prüfpunkte zu wählen.
Welche Intervalle sind nötig?
Ein wichtiger Bestandteil einer GMP-gerechten Kalibrierung ist die Festlegung der Kalibrierintervalle. Die Entscheidung darüber sollte risikobasiert erfolgen. Da im pharmazeutischen Umfeld der Einsatz von Waagen bei Einwägeprozessen qualitätsbestimmend ist, ist ein entsprechend kurzes Kalibrierintervall zu wählen. In der Praxis hat sich eine arbeitstägliche Kalibrierung zusätzlich zur dreimonatlichen Kalibrierung bewährt. Bei der arbeitstäglichen Kalibrierung kann es ausreichend sein, zwei externe Gewichte (z.B. im Bereich der Mindesteinwaage und im oberen Drittel des Wägebereichs) zu verwenden. Bei der dreimonatlichen Kalibrierung ist der gesamte genutzte Wägebereich mit mindestens fünf Gewichten zu prüfen. Des Weiteren ist eine regelmäßige Prüfung der Ecklast (Abweichung bei außermittiger Belastung) vorzusehen. Diese Prüfung sollte nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
Für die Kalibrierung sind Referenzgewichte einzusetzen. Deren Kalibrierungen müssen von der DAkkS durchgeführt worden sein, sich auf das nationale Normal zurückführen lassen und durch Zertifikate belegt sein. Diese Dokumente müssen im Falle behördlicher Inspektionen vorgelegt werden können. Die Auswahl der Referenzgewichte ist dabei abhängig vom Waagentyp, der Ablesbarkeit und dem Wägebereich der Waage. Ferner sind bei der Auswahl Fehlergrenzenklassen zu beachten, die durch die Organisation Internationale de Métrologie Légale (OIML) festgelegt wurden. Ein entscheidender Grundsatz ist, dass eine Waage nur so genau sein kann, wie das Referenzgewicht, das zur Kalibrierung verwendet wurde. Die Handhabung der Referenzgewichte sollte in Arbeitsanweisungen beschrieben sein. Hierin sind u.a. deren Kalibrierungsfrequenzen anzugeben und auf die geschützte Lagerung, die Reinigung und das Aufsetzen des Referenzgewichts auf die Waage einzugehen.
Akzeptanzkriterien festlegen
Von entscheidender Bedeutung für die Kalibrierung ist die Festlegung der Akzeptanzkriterien. Da diese in keiner regulatorischen oder normativen Quelle festgelegt sind, müssen sie aus allgemeinen Vorgaben, z.B. aus Arzneibüchern, abgeleitet oder im Hinblick auf den praktischen Einsatz der Waage definiert werden. Die Toleranz bezeichnet den Bereich, innerhalb dessen die Messwerte bei der Kalibrierung liegen müssen, damit diese als erfolgreich zu werten ist. In diesem Zusammenhang ist die Messunsicherheit zu berücksichtigen: sie wird als Kennwert definiert, der einen Wertebereich eingrenzt, innerhalb dessen sich der wahre Wert einer gemessenen Messgröße mit einer anzugebenden Wahrscheinlichkeit befindet. Sie kennzeichnet also die Streuung der Werte, die der Messgröße vernünftigerweise zugeschrieben werden könnte. Zwischen der Toleranz und der Messunsicherheit besteht ein Zusammenhang, der durch die goldene Regel der Messtechnik ausgedrückt wird. Diese wurde 1968 vom Physik-Professor Georg Berndt in seinem Artikel „Funktionstoleranz und Messunsicherheit“ in der Wissenschaftliche Zeitschrift der Technischen Universität Dresden publiziert. Demnach sollte die Messunsicherheit kleiner oder gleich einem Zehntel der Toleranz sein. Bei sehr kleinem Risiko kann auch eine Messunsicherheit von maximal einem Drittel der Toleranz möglich sein.
Neben den absoluten Grenzen des Toleranzbereiches kann es sinnvoll sein, zusätzlich Warn- und Eingreifgrenzen festzulegen und den Verlauf auf Qualitätsregelkarten zu verfolgen. Dies hat den Vorteil, frühzeitig ein „Abdriften“ der Waage zu erkennen. Bei Abweichungen sind, je nachdem welche Grenze überschritten wurde, verschiedene Maßnahmen notwendig. So kann es bei einer Überschreitung der Warngrenze nützlich sein, den Aufstellort, die Reinigung und die Umgebungsbedingungen zu überprüfen, eine Justierung durchzuführen und danach die Kalibrierung zu wiederholen. Bei Überschreiten der Eingreifgrenzen sollte ein Service-Techniker informiert und die Waage eventuell gesperrt werden. Bei einer Abweichung über die Toleranzgrenze ist die Waage zu sperren und eine Untersuchung im Rahmen eines festgelegten Abweichungsverfahrens einzuleiten. Hierbei muss die verantwortliche Person sämtliche Einwaagen seit der letzten erfolgreichen Kalibrierung untersuchen und die Auswirkung auf die produzierten Chargen beurteilen.
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