Pflanzenschutzmittel verbleiben nicht auf den landwirtschaftliche Flächen. Gerade Kleinstgewässer, die sich in den Nähen solcher bewirtschafteten Regionen befinden, sind häufig mit Rückständen belastet. Dies geht aus einer Studie des Umweltbundesamtes hervor.
Der schöne Schein trügt: Viele deutsche Gewässer sind mit Pfanzenschutzmittelrückständen belastet.
(Bild: Günter Albers - stock.adobe.com)
Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die Kontamination von Kleingewässern dort besonders hoch ist, wo viele Pflanzenschutzmittel auf den umliegenden Äckern eingesetzt werden. In 80 Prozent der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft Deutschlands überschritten die gemessenen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln die festgelegten Grenzwerte. „Das Kleingewässermonitoring zeigt deutlich, dass unsere Gewässer nicht ausreichend vor Belastungen, insbesondere durch Pflanzenschutzmittelrückstände, geschützt sind“, sagt Dirk Messner, Präsident des UBA. „Trotz der bereits existierenden Umweltauflagen im Rahmen der Zulassung gelangen Pflanzenschutzmittel in teils zu hohen Konzentrationen in die Gewässer, die sich einzeln und als Mischung schädlich auf die Gewässerökologie auswirken.“
Belastung in landwirtschaftlichen Regionen
Das Kleingewässermonitoring belegt, dass Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft auch abseits der Felder wirken. Rückstände solcher Mittel verursachen etwa Schäden in kleinen Gewässern in landwirtschaftlichen Regionen. Dazu sagt UBA-Präsident Messner: „Alle beteiligten Akteure rund um Pflanzenschutzmittel und Gewässer sind aufgerufen, zu einer nötigen Verbesserung beizutragen.“ Dies könne durch schnelles Einbringen neuen Wissens in die Zulassung, durch fortgeführtes Monitoring kleiner Gewässer, die systematische Erhebung aussagekräftiger Anwendungsdaten und Umsetzung wirkungsvoller Schutzmaßnahmen erreicht werden. Messner empfiehlt: „Schon jetzt zeigen die Ergebnisse, dass bewachsene Randstreifen zum Schutz der Gewässer wirkungsvoll sind. Sie sollten überall eingerichtet werden, wo es möglich ist.“
Jede zweite Probe über der akzeptablen Konzentration
Die vom UBA beauftragten Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Liess konnten allerdings deutlich zeigen: In der Realität gelangen weit höhere Mengen an Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer als zulässig. In jeder zweiten Wasserprobe überschritten Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, die akzeptablen Konzentrationen.
Diese Bäche sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Pflanzenschutzmittelrückstände haben weit stärkere Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen im Gewässer als angenommen: Die Lebensgemeinschaften der Insekten waren in vier von fünf untersuchten Bächen nur in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Gleichzeitig gelangen Schadstoffe so in größere Gewässer, die teilweise auch zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Daher sollten auch kleinere Gewässer möglichst schadstofffrei und in einem guten ökologischen Zustand sein. Für das Kleingewässermonitoring wurden über 100 Gewässerabschnitte mit einem landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebiet von in der Regel weniger als 30 km² untersucht.
Je mehr Pflanzenschutzmittel auf den Äckern, desto höher die Gewässerbelastung
Erstmalig wurden zusätzlich die Anwendungsdaten der landwirtschaftlichen Betriebe an zehn Messstellen ausgewertet. Das Ergebnis: Je mehr Pflanzenschutzmittel auf den umgebenden Äckern eingesetzt wurden, desto stärker waren die Gewässer mit deren Rückständen belastet. Das Kleingewässermonitoring konnte zeigen, dass ein wesentlicher Teil der Belastung mit Pflanzenschutzmitteln durch Niederschläge in die Gewässer gelangt. Die Anlage von Gewässerrandstreifen können diesen Oberflächenabfluss reduzieren.
Zugelassen und trotzdem umweltbelastend
Mögliche Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen des Zulassungsverfahren betrachtet. Dabei werden auch Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese scheinen in der Praxis jedoch nicht den erwünschten Effekt zu haben. Zum Teil fehlen solche Maßnahmen bei einigen Pflanzenschutzmitteln mit älterer Zulassung gänzlich. Die Autor*innen des Kleingewässermonitorings kritisieren daher die zahlreichen Lücken bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie bestehende Ausnahmeregelungen bei Schutzmaßnahmen für Gewässer. Darüber hinaus braucht es einen besseren Zugang zu den Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ohne diese Daten zur Anwendung und den tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen können Gefahren für die Umwelt nur schwer beurteilt werden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.