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Arbeitszeit- und Spesenbetrug

Strandurlaub mit Freundin auf Kosten der Firma

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Kein Fall für Hobbydetektive

Ob diese hohe Zahl realistisch ist, mag Frances Lentz nicht beurteilen. Aber dass rund Dreiviertel aller Verdachtsfälle, denen ihre Detektei im Auftrag von Unternehmen nachgeht, sich bestätigen, ist eine traurige Tatsache. Dennoch rät sie misstrauischen Chefs unbedingt zur Besonnenheit:

„Steht ein Verdacht im Raum, sollte sich der Arbeitgeber auf keinen Fall selbst auf die Lauer legen und den Mitarbeiter überführen wollen“, rät Frances Lentz. „Da es sich um einen schweren Vorwurf handelt, der zudem noch gar nicht bewiesen ist, ist extrem wichtig, dass Nachforschungen unentdeckt bleiben.“ Nur so kann ein Vertrauensmissbrauch zuverlässig nachgewiesen – und falls es keinen gab, das Arbeitsverhältnis unbelastet fortgesetzt werden.

Auflösung des Arbeitsverhältnisses statt Gerichtsverfahren

Professionelle Ermittler geben dem Arbeitgeber zudem gerichtsfeste Beweise an die Hand, mit denen sich etwa Abrechnungsbetrügern schnell und rechtssicher das Handwerk legen lässt – bei eigenen Nachforschungen ist dies meist nicht der Fall. Nicht selten einigen sich beide Seiten aber ohnehin außergerichtlich, weiß Frances Lentz. „Über 95 % der Mitarbeiter, die von unseren Mandanten mit wasserdicht ermittelten Beweisen konfrontiert wurden, waren mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden“. So bleiben beiden Seiten aufwendige und teure Gerichtsverfahren erspart.

Der Mitarbeiter umgeht eine mögliche Strafanzeige und erhält vielleicht sogar ein halbwegs gutes Arbeitszeugnis. „Auch wenn der Arbeitgeber einen solchen Vorfall laut aktueller Rechtsprechung im Arbeitszeugnis vermerken darf, ziehen die meisten ein geräuschloses Verfahren ohne solche Schritte vor“, so die Erfahrung der Detektei Lentz.

Der Artikel wurde zuerst auf unserem Schwesterportal MM Maschinenmarkt veröffentlicht.

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