Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zum 12. Januar 2023 in Kraft treten muss, wird erstmalig Grenzwerte für Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) enthalten. Aufgrund der hohen toxikologischen bzw. hygienischen Relevanz einiger dieser Stoffe ist zu erwarten, dass bereits kurzfristig mit der Überwachung begonnen werden muss, um Verbraucher zu schützen. Doch worauf kommt es dabei an?
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