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Schwarz, grün und aus Eis? – unterschiedliche Teesorten im Überblick
Für die Beurteilung von Tee werden in Deutschland die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs herangezogen. Auch wenn die Leitsätze nicht rechtsverbindlich sind, stellen sie doch eine wichtige Orientierungshilfe für Hersteller, Importeure, Handel, Verbraucher, Gerichte und die Behörden der Lebensmittelüberwachung dar.
Schwarzer Tee oder auch nur Tee ist die Verkehrsbezeichnung für fermentierten Tee, dessen Blätter von dem Teestrauch (Camellia sinensis) stammen und nach den üblichen Verfahren wie Welken, Rollen, Fermentieren, Zerkleinern, Trocknen bearbeitet wurden. Die Blätter des Grünen Tees stammen ebenfalls vom Teestrauch sind jedoch unfermentiert, d.h. sie wurden lediglich blanchiert, gerollt und getrocknet, so dass der natürliche Blattfarbstoff weitgehend erhalten geblieben ist. Eine besonders hochwertige Sorte unfermentierten Tees ist der in den Leitsätzen nicht genannte Weiße Tee. Für dessen Herstellung werden nur die jungen, ungeöffneten, weißflaumigen Blattknospen verwendet.
Sowohl Schwarzer als auch Grüner beziehungsweise Weißer Tee wird wie Kaffee zu den Genussmitteln gezählt, da er bis zu 4,5% Koffein (früher auch als Teein bezeichnet) enthalten kann. Abhängig von der Ziehdauer wirkt der Tee unterschiedlich stark anregend.
Kräuter- und Früchtetees gehören zur Gruppe der teeähnlichen Erzeugnisse. Für ihre Zubereitung werden verschiedenste Pflanzenteile verwendet wie Blätter, Knospen, Blüten und Früchte aber auch Stängel, Rinde oder Wurzeln. Ihnen allen ist gemein, dass sie wie Tee als Aufgussgetränk verwendet werden. Auch Mischungen aus Tee und teeähnlichen Erzeugnissen fallen in diese Kategorie.
Teeähnliche Erzeugnisse werden meist mit der Art der verwendeten Pflanzen oder des Pflanzenteils bezeichnet, also Pfefferminztee oder Hagebuttentee. Werden mehrere Pflanzenarten bei der Herstellung verwendet, sind Sammelbezeichnungen wie Kräutertee oder Früchtetee üblich. Wenn eine Pflanzenart mehr als die Hälfte des Gewichtes ausmacht und die Eigenart des Getränks bestimmt, wird häufig die Pflanzenart mit dem Wort Mischung kombiniert, z. B. Melissentee-Mischung.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Getränken, die allein aufgrund ihrer Namensgebung von den Verbrauchern als Tee identifiziert werden. In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs werden sie jedoch nicht der Gruppe der Tees oder teeähnlichen Erzeugnisse zugerechnet.
- Eistee zählt zu den Erfrischungsgetränken, die durch die Leitsätze für Erfrischungsgetränke beschrieben werden. Erfrischungsgetränke enthalten Wasser sowie geschmackgebende Zutaten mit oder ohne Zusatz von Kohlensäure, Mineralstoffen, Vitaminen, Zuckerarten, aus Früchten hergestellten zuckerhaltigen Konzentraten, Aromen, Zusatzstoffen oder gegebenenfalls weitere Zutaten mit Ausnahme von Alkohol.
- Grüntee-Smoothies gehören zu der relativ neuen Produktgruppe der Smoothies. Smoothie ist eine vom Handel eingeführte Phantasiebezeichnung, für die es keine lebensmittelrechtliche Definition gibt. Smoothies werden als "Ganzfruchtgetränke" beschrieben und überwiegend aus Fruchtmark bzw. -püree hergestellt. Grüne Smoothies enthalten verschiedene, meist grüne Gemüsearten, aus geschmacklichen Gründen kombiniert mit süßem Obst. Allen Erzeugnissen gemeinsam ist die dickflüssige, sämige Konsistenz. Grundsätzlich dürfen bei entsprechender Kennzeichnung alle Zutaten verwendet werden, die lebensmittelrechtlich zulässig sind. Als „Grüntee-Smoothie“ werden Produkte auf Grundlage grüner Gemüsearten und meistens Obst angeboten, die zusätzlich gemahlenen Grünen Tee enthalten.
- Iced Matcha ist kein festgelegter Begriff, sondern wie auch „Iced Matcha Latte“ eine Phantasiebezeichnung. Dabei kann es sich um Erfrischungsgetränke, um Milchmischgetränke oder Getränke eigener Art mit Zusatz von Wassereis handeln. Matcha ist zu feinstem Pulver vermahlener Grüner Tee, der als eine besonders edle und teure Teesorte gilt. Er stammt von Teesträuchern, die vor der Ernte beschattet werden, wodurch sich ein besonders aromatisches, dunkelgrünes Blatt entwickelt. Nach der Ernte werden die Teeblätter gedämpft, getrocknet und nach Entfernung aller groben Blattgefäße in Steinmühlen zu feinem Pulver gemahlen.
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