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Gefährdungsbeurteilung von TFA Doch fortpflanzungsgefährdend? Behörden bewerten Chemikalie in Wasser neu

Quelle: Pressemitteilung Umweltbundesamt (UBA) 3 min Lesedauer

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Es tut sich was im Chemikalienrecht. Deutsche Behörden stufen TFA als fortpflanzungsgefährdend ein. Die Chemikalie wurde bereits 2016 im Trinkwasser nachgewiesen, liege derzeit aber noch in ungefährlichen Konzentrationen vor. Sie gelangt z.B. aus der Großindustrie in die Umwelt und Gewässer. Die Neueinstufung helfe laut Behörden dabei, den Eintrag von TFA künftig weiter zu verringern und Umwelt sowie die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Trifluoressigsäure (TFA) zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und reichert sich in der Umwelt und im Wasser an. Das Vorkommen dieser Substanz sowie deren Eigenschaften werden laufend untersucht. (Symbolbild)(Bild: ©  Irina - stock.adobe.com)
Trifluoressigsäure (TFA) zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und reichert sich in der Umwelt und im Wasser an. Das Vorkommen dieser Substanz sowie deren Eigenschaften werden laufend untersucht. (Symbolbild)
(Bild: © Irina - stock.adobe.com)

Seit im Jahr 2016 Trifluoressigsäure (TFA) im Trinkwasser der Neckarregion nachgewiesen wurde, befassen sich die Behörden intensiv und fachübergreifend mit diesem ⁠Stoff⁠. TFA zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und stammt nicht nur aus großen Industrieanlagen, sondern wurde in den Jahren 2016 und 2017 auch als Abbauprodukt verschiedener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe identifiziert. Zudem ist bekannt, dass bestimmte fluorierte Treibhausgase, wie das Kältemittel R1234yf, in der ⁠Atmosphäre⁠ teils vollständig zu TFA abbauen. In deutschen Gewässern wird TFA seit Jahren detektiert – Tendenz steigend. Da der Stoff nach Einschätzung der deutschen Behörden fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften besitzt, soll er entsprechend eingestuft werden. Derzeit laufen Konsultation und fachliche Bewertung des deutschen Vorschlages für die europäische Chemikalienverordnung REACH.

„Die harmonisierte Einstufung ist ein wichtiges Instrument in der Gefahrenkommunikation und Basis für das Risikomanagement“, sagt Dr. Kerstin Heesche-Wagner, Leiterin der Bundestelle für Chemikalien an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). „Mit unserem Vorschlag schaffen wir eine wichtige Grundlage, um Einträge dieser persistenten und bedenklichen Chemikalie in die Umwelt und damit verbundene Risiken zu reduzieren.“

Neue Datenlage: TFA ist als reproduktionstoxisch einzustufen

Das ⁠Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)⁠ bewertet TFA als fortpflanzungsgefährdend. Die vorgeschlagene offizielle Gefahrenklasse heißt „Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B“ mit den Gefahrenhinweisen H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Bei dieser Einstufung gilt es zu beachten, dass es sich zunächst um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Sie sagt zunächst nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus, denn hierfür ist auch die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend.

„Der toxikologische Effekt wurde im Tiermodell erst bei TFA-Konzentrationen nachgewiesen, die deutlich oberhalb der Gehalte in der Umwelt liegen“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Derzeit sind gesundheitliche Beeinträchtigungen deshalb nicht zu erwarten, wenn mit TFA belastetes Wasser oder Nahrungsmittel verzehrt werden.“ Die neue Einstufung sei aber ein wichtiger Schritt, um weitere Maßnahmen vorzubereiten, damit das Wasser auch in Zukunft gefahrlos konsumiert werden kann.

Zeit für eine harmonisierte Gefahreneinstufung

Das ⁠Umweltbundesamt (UBA)⁠ bewertet TFA als sehr langlebig (persistent) und sehr mobil (englisch: very persistent, very mobile – vPvM). Stoffe mit vPvM-Eigenschaften werden in der Umwelt schwer abgebaut und binden kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter. Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung können solche Stoffe nur mit hohem technischem Aufwand entfernen. Die neue Gefahrenklasse wurde auf Initiative des UBA erst 2023 zum Schutz der Trinkwasserressourcen in das europäische Chemikalienrecht mit dem Gefahrenhinweis EUH451 eingeführt: „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“.

UBA-Präsident Dirk Messner hält die harmonisierte Gefahreneinstufung für dringend notwendig: „Die Zahl und Mengen der Chemikalien, die zu TFA abbauen, steigen stetig. Die Einträge in die Umwelt müssen schnellstmöglich gesenkt werden, damit Umwelt und Trinkwasserressourcen nachhaltig geschützt werden.“

Die neue Datenlage zu TFA hat Einfluss auf viele nationale und europäische Anwendungsbereiche. So werden etwa die Zulassungen von TFA-bildenden Pflanzenschutzmitteln überprüft. TFA-Einträge aus der Landwirtschaft könnten sich dadurch deutlich verringern. Auch TFA-Einträge aus Kältemitteln könnten schnell reduziert werden, da bereits marktreife Alternativen wie Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Ammoniak oder Luft verfügbar sind.

Wie geht es nun weiter?

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat das deutsche Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) jetzt veröffentlicht, welches innerhalb einer Frist von sechs Wochen kommentiert werden kann. Danach diskutiert der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA das Dossier der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare. Innerhalb einer Frist von 18 Monaten wird die Stellungnahme des RAC an die EU-Kommission übergeben, die einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der ⁠CLP⁠-Verordnung (Verordnung zur Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) erstellt.

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Weiterführende Information: Kirsten Adlunger et al.: Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen; Quellen, Eintragspfade, Umweltkonzentrationen von TFA und regulatorische Ansätze, November 2021, ISSN 2363-829X

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