Laborchemikalien in guten Händen Rücknahmesystem erleichtert Entsorgung von Laborchemikalien
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Laborchemikalien ist für die Umwelt eine wichtige jedoch gleichwohl für Laborbetreiber eine aufwändige Aufgabe. Eine komfortable und zuverlässige Lösung bietet nun Omnilab-Laborzentrum in Kooperation mit dem Entsorgungsfachbetrieb Becker + Brügesch.
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Seit etwa 40 Jahren nimmt die Gesellschaft die Umwelt und Natur bewusster war und sorgt sich um die Erhaltung der Erde. Die Verschmutzungssituation von Gewässern und terrestrischen Regionen sowie begrenzte Rohstoffvorkommen führen inzwischen zu restriktiveren Vorgaben an Unternehmen. Herstellungsverfahren und andere betriebsbedingte Prozesse werden kontinuierlich optimiert, um den Einsatz von Rohstoffen und Energie auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses geschieht einhergehend mit der Reduktion von Abfallprodukten, die nach Möglichkeit die Umwelt inklusive Mensch, Tier und Pflanze nicht schädigen sollen. Auch die aktuellen Gesetze zur Abfallwirtschaft versuchen dies zunehmend abzubilden: Hier geht es um Ressourcenschonung, Energieeinsparung sowie Wiederaufbereitung von Abfallprodukten, um diese erneut in Produktionskreisläufe einbringen zu können. Lassen sich gefährliche Abfälle nicht vollständig vermeiden, so gilt es für jeden gewerblichen Abfallerzeuger, und somit auch für jeden Laborbetreiber, die durch die Tätigkeit entstehenden oder verbleibenden, gefährlichen Abfälle mit besonderer Aufmerksamkeit zu behandeln.
Abbildung 2 zeigt die Abfallmengen gefährlicher Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (sog. „Sondermüll“) sowie die Anzahl der Abfallerzeuger in Deutschland für den Zeitraum 1996 bis 2012. Demnach hat die Zahl der Abfallerzeuger deutlich abgenommen und liegt seit der Jahrtausendwende zwischen 20 000 und 25 000. Diese erzeugen seit gut zehn Jahren etwa 20 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr [1]. In welchen Bundesländern welche Mengen „Sondermüll“ anfallen, zeigt Abbildung 3 für 2011 und 2012. Ferner vermittelt diese Grafik die Menge, die als Primärabfall entsteht. Diese Abfälle kommen ursächlich aus der Produktion oder anderen Prozessen. Als Sekundärabfall werden die Restmengen aus Abfallaufbereitungsanlagen bezeichnet, die nicht weiter behandelt werden können.
Die vorgenannten Abfallmengen fassen Stoffe zusammen, die in 20 Abfallkapitel unterteilt sind. Jedes Kapitel ist in Abfallgruppen und nachrangig in Abfallarten aufgesplittet. Die Abfallarten sind mit sechsstelligen Ziffernfolgen, den sogenannten Abfallschlüsseln, definiert. Laborchemikalien zählen hier zum Abfallkapitel 16: „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind“ [1].
Entsorgung von Laborchemikalien – es ist vieles zu beachten
Bereits beim Bezug, bei der Lagerung und der Handhabung von Laborchemikalien ist eine ganze Reihe von Vorschriften unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten, die den Schutz der Umwelt zum Ziel haben. Sind diese Chemikalien nach Gebrauch zu entsorgen, greifen die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV) und weiterer Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Um allen Vorgaben und Auflagen gerecht zu werden und sie zu erfüllen, ist die Unterstützung durch ein fachkompetentes Unternehmen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle dringend erforderlich.
Bei der Auswahl eines Entsorgungsunternehmens sollten Labore besonders sorgfältig vorgehen. Denn der Abfallerzeuger, also der Laborinhaber, ist für seinen Abfall verantwortlich, bis dieser eine zugelassene Entsorgungsanlage oder ein Zwischenlager erreicht hat. Die Haftung des Labors endet also nicht mit der Übergabe des Abfalls an ein Entsorgungsunternehmen. Darum sollten ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sowie der Entsorgungsweg hinterfragt werden.
Bei der Abholung der gebrauchten Laborchemikalien durch das Entsorgungsunternehmen quittiert der Laborinhaber die Übergabe des Abfalls mittels elektronischer Signatur als Einzelentsorgungsnachweis oder als Sammelentsorgungsnachweis auf dem Übernahmeschein, von dem ein Durchschlag im Labor verbleibt. Die Wahl des Nachweisverfahrens ist von der Menge an gefährlichen Abfällen abhängig, die insgesamt beim Abfallerzeuger pro Jahr anfallen. Ab einer Menge von 20 Tonnen pro Jahr sind Einzelentsorgungsnachweise vorgeschrieben. In beiden Fällen ist aber vom Labor ein Register zu führen, mit dem die Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle kontrollieren kann.
Zusätzlich fallen bei der Entsorgung der Laborchemikalien Kosten an, und zwar für die Anfahrt des Entsorgungsfahrzeuges, den Einzel- bzw. Sammelentsorgungsnachweis sowie die Entsorgung selbst, die an das Entsorgungsunternehmen zu zahlen sind. Nimmt ein gewerblicher Abfallerzeuger den Transport zu einer Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager selbst vor, ist diese Beförderung im Vorfeld von der zuständigen Behörde zu genehmigen. Je nach der Zusammensetzung dieser Abfälle darf der Transport nur von Fachbetrieben mit Sonderzulassungen durchgeführt werden.
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