Stereomikroskopie Unter Kontrolle – Stereomikroskope in der EU-Pflanzenbeschau
Der globale Warenverkehr kann auch ungebetene Gäste mit sich bringen: Pflanzenschädlinge, Pilze oder Viren, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Um dem vorzubeugen, unterliegen Pflanzen bei der Einfuhr in die EU strikten Kontrollen, die u.a. mit Stereomikroskopen durchgeführt werden.
Anbieter zum Thema

Schnell muss es gehen bei der Pflanzenbeschau im Perishable Center Frankfurt (PCF) – schließlich handelt es sich um verderbliche Ware, die so schnell wie möglich nach Verlassen des Flugzeugs auf Lkws verladen und zum Großhandel innerhalb Deutschlands, aber auch in viele weitere Länder Europas befördert werden soll: „Für die Prüfung sind dreieinhalb, maximal vier Stunden vorgesehen, bis wir die Freigabe erteilt oder beanstandete Ware aus dem Verkehr gezogen haben müssen“, erklärt Hans-Jürgen Hess. Er leitet die 18 Mitarbeiter starke Außenstelle Pflanzenschutz des Regierungspräsidiums Gießen im Frachtbereich des Flughafens Frankfurt International.
Drehkreuz Flughafen Frankfurt International
Über zwei Millionen Tonnen Luftfrachtaufkommen pro Jahr machen den Flughafen Frankfurt International zum Drehkreuz für Luftfracht in ganz Europa. Zehn Prozent davon entfallen auf die im PCF zwischengelagerte Ware. Mit einer Fläche von 13 000 Quadratmetern ist das Perishable Center in Frankfurt das größte in Europa. Als „Port of First Entry“ ist es nach den EU-Einfuhrregeln berechtigt, temperaturempfindliche Güter aus Drittländern in die EU zu importieren, zu kontrollieren, sie zu lagern und zu verarbeiten. Das PCF verfügt über 20 bedarfsgerechte Klimazonen, beispielsweise für Frischfisch und -fleisch. Sieben bis acht Grad Celsius sind es im Bereich für Obst und Gemüse, wo die Prüfer des Pflanzenschutzdienstes im Auftrag des Landes Hessen im Einsatz sind – jeden Tag im Jahr von sechs bis 22 Uhr. Auch am Sonntag, denn dann bringen die Frachtflugzeuge die frische Ware, die bereits am Montag in den Großmärkten erhältlich ist.
Erheblicher Sachschaden in der Europäischen Union
Durch eingeschleppte Schaderreger kann in der EU ein hoher Sachschaden entstehen. In der Pflanzenbeschaurichtlinie 2000/29/EG fordert die EU für bestimmte Produkte ein Pflanzengesundheitszeugnis. Dafür muss der Importeur nachweisen, dass die Pflanze einwandfrei ist. Geprüft werden alle beschaupflichtigen Produkte, die zumeist aus Asien, Südamerika und Afrika eingeflogen werden: Passionsfrüchte aus Costa Rica, Auberginen aus Ägypten, Mangos und Basilikum aus Thailand – daneben allerlei farbenprächtige Schnittblumen und Blüten, die nicht nur zu Dekorationszwecken, sondern immer mehr auch zum Verzehr angeboten werden. Was ihrem geschulten Auge schon beim Blick durch die Lupe verdächtig erscheint, nehmen die Prüfer zur weiteren Abklärung mit ins Labor des Pflanzenschutzdienstes, direkt im Nachbargebäude. Auch die Verpackung wird untersucht, vor allem, wenn sie aus Holz bestimmten Ursprungs ist, in dem sich manche Schädlingsart bevorzugt einnistet.
(ID:33534790)