Sonnenschutz In-vitro-Bestimmung des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln
Je höher der Lichtschutzfaktor, desto besser ist die Schutzwirkung von Sonnenschutzmitteln für den Bereich von 290 bis 400 nm Wellenlänge. Um die Labor- ergebnisse auf die Realität zu extrapolieren, gibt es eine neue Norm, die die In-vitro-Bestimmung des UVA-Schutzes beschreibt.
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Ein sonniger Tag hebt unsere Stimmung und gibt uns die Möglichkeit, diesen im Freien zu genießen. Jedoch kann eine übermäßige Belastung durch Sonnenlicht zu schmerzhaften Verbrennungen (Sonnenbrand) führen und das Hautkrebsrisiko erhöhen. Ursache dafür ist die ultraviolette (UV) Strahlung des Sonnenlichtes. UV-Strahlen werden nach DIN 5031-7 Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik; Benennung der Wellenlängenbereiche, eingeteilt in UVC-Strahlen (Wellenlängenbereich 100 bis 280 nm), UVB-Strahlen (280 bis 315 nm) und UVA-Strahlen (315 bis 380 nm).
UVC-Strahlen sind sehr kurzwellig und werden durch die Atmosphäre insbesondere der Ozonschicht herausgefiltert. In der Regel haben die UVC-Strahlen keine Auswirkungen auf die Haut. UVB-Strahlen können die äußere Schicht der Haut (Oberhaut) durchdringen.
Dies führt zu einer indirekten Pigmentierung (langfristige Bräunung mit echtem Lichtschutz) und zur Bildung von Vitamin B3. Bei tieferem Eindringen der Strahlen können jedoch auch Beschädigungen der Zellen, Entzündungen der Haut oder Sonnenbrand auftreten. UVA-Strahlen sind langwellig und gelangen bis zur Lederhaut.
Die langen Wellen bewirken eine direkte Pigmentierung (kurzfristige Bräune, kaum Lichtschutz) und eine Schädigung der Kollagene (vorzeitige Alterung der Haut), verursachen aber kaum Sonnenbrand.
Ausfilterung der UVA-Strahlung wird geprüft
Aktuelle Sonnenschutzprodukte werden in erster Linie nach ihrer Fähigkeit, vor Sonnenbrand zu schützen, eingeteilt und gekennzeichnet. Dabei wird die Ausfilterung der Sonnenbrand erzeugenden ultravioletten Strahlung im Bereich von 290 bis 400 nm beurteilt.
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