English China

PFAS: Beschränkungsvorschlag übermittelt Kommt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in der EU?

Quelle: Pressemitteilung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Lesedauer: 2 min

Anbieter zum Thema

Deutschland hat in Zusammenarbeit mit vier weiteren Ländern einen Beschränkungsvorschlag für Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) an die Europäische Chemikalienagentur übermittelt. Dies könnte EU-weit den Einsatz dieser Substanzklasse einschränken. Am 7. Februar soll der Vorschlag veröffentlicht werden.

Behörden Deutschlands, der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens haben unter REACH, der Chemikalienverordnung der Europäischen Union, einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem detaillierten Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007. Aus Deutschland waren die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an der Ausarbeitung beteiligt. Die Veröffentlichung durch die ECHA erfolgt am 7. Februar 2023.

Der Beschränkungsvorschlag wurde unter REACH, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFAS, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Dabei wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten.

Nächste Schritte

ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen.

Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben.

Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut der REACH-Verordnung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die beteiligten Ausschüsse darstellen. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potenzielle Beschränkung. (clu)

(ID:49014165)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung