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Expertentipps zu Schlankheitsmitteln

Kaum wirksam und durch illegal enthaltene Substanzen oft sogar gefährlich

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Synephrin und Koffein – riskante Kombination

Einige als „rein pflanzlich“ deklarierte Nahrungsergänzungsmittel enthalten bedenkliche natürliche Wirkstoffe wie Synephrin, das den Energieverbrauch erhöhen, die Nahrungsaufnahme reduzieren und die Magentätigkeit steigern soll. Synephrin kommt in geringen Mengen in vielen Zitrusfrüchten vor. In Schlankheitsmitteln wird Synephrin meist in hohen Mengen in Kombination mit Koffein angeboten. Das Synephrin wird dabei meist hinter der Bezeichnung Bitterorangenextrakt versteckt, das Koffein hinter der Bezeichnung pflanzlicher Extrakte wie Guarana, Kaffee oder Grüntee-Extrakt. Synephrin und Koffein wirken beide auf das Herz-Kreislauf-System. Die Einnahme solcher Kombinationspräparate kann gefährliche Folgen haben, die von Schlafstörungen, Bluthochdruck und Herzrasen bis zu Kammerflimmern und Herzinfarkten reichen.

Tipps für Verbraucher

Verbraucher, die Gewicht reduzieren wollen, sollten beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln Folgendes beachten:

  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine pharmakologische Wirkung entfalten. Sie dienen nur der Ergänzung der Ernährung. Seien Sie daher skeptisch bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Erfahrungsberichte und Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
  • Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen. Überprüfen Sie beim Online-Shopping das Impressum des Anbieters auf Vollständigkeit.
  • Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können gegebenenfalls in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Eine Einfuhr wäre demnach verboten – der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen. Dem Besteller droht dann eine Anzeige.
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten. Gerade Produkte im Internet können gefährliche illegale Substanzen enthalten.
  • Holen Sie sich im Zweifelsfall vor der Bestellung von Produkten zur Ergänzung der Ernährung fachlichen Rat, z. B. beim Arzt oder Apotheker.
  • Haben Sie nach dem Kauf eines Nahrungsergänzungsmittels begründete Bedenken wegen dessen Kennzeichnung und Zusammensetzung, können sie sich an die für ihren Wohnort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden.

* N. Banspach: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 10117 Berlin

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