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Positionspapier des Verbandes unabhängiger Prüflaboratorien Verband kommentiert Situation in der Trinkwasseranalytik

Redakteur: Dipl.-Chem. Marc Platthaus

Der Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) kritisiert die derzeitige Praxis in der Trinkwasseranalytik, nach der fachfremde Personen Probennahmen durchführen dürfen. Der Verband sieht durch diesen Schritt die Einheit von Probenahme und Analytik in Gefahr und fordert diese durch einheitliche Vorgehensweisen zu festigen.

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Anton Blöth, Sprecher der VUP-Geschäftsführung: „Der Wildwuchs durch zwischengeschaltete Externe in der Trinwasseranalyse muss beendet und die notwendige Einheit von Probenahme und Analytik gefestigt werden.“
Anton Blöth, Sprecher der VUP-Geschäftsführung: „Der Wildwuchs durch zwischengeschaltete Externe in der Trinwasseranalyse muss beendet und die notwendige Einheit von Probenahme und Analytik gefestigt werden.“
(Bild: VUP)

Berlin – Als Reaktion auf die Verbändeanhörung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) am 19. September 2017 ein Positionspapier veröffentlicht. „Bei Trinkwasseruntersuchungen, allemal in Hausinstallationen darf der Schwanz nicht länger mit dem Hund wackeln. Der Wildwuchs durch zwischengeschaltete Externe muss beendet und die notwendige Einheit von Probenahme und Analytik gefestigt werden!“, fasst Anton Blöth, Sprecher der VUP-Geschäftsführung das Positionspapier zusammen.

Probenahme integraler Bestandteil der Analyse

Die Probennahme sei integraler Teil einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung und kann somit nur mittels Beauftragung und unter Verantwortung eines zugelassenen Labors erfolgen, heißt es in der VUP-Postion. Problematische Situationen seien vor allem seit Einführung der Untersuchungspflicht auf Legionellen in Hausinstallationen entstanden. Kritisch gesehen wird hier insbesondere die Praxis, dass zwischengeschaltete fachfremde Unternehmen selbst die Trinkwasserproben nehmen und lediglich die Analyse bei einer zugelassenen Untersuchungsstelle beauftragen. Aufgeworfen sind damit laut Auffassung des VUP Fragen bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit der Probenahme und der Haftung von Laboratorien.

Der zutage getretenen Verkehrung und Trennung von Verantwortlichkeiten will der Verband im Interesse des Verbraucherschutzes sowie der Stellung seiner Mitglieder entgegentreten. Hauptforderungen des VUP sind demnach Klarstellungen in der Trinkwasserverordnung sowie eine Änderung der „Trinkwasserregel“ (71 SD 4 011) der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). In dieser werde die Einbindung „externer Probenehmer“ zwar ermöglicht, unglücklicherweise aber das kritisierte „Zwischenhändlermodell“ befördert. Auch bei der Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Länder gelte es, die Einheit von Probenahme und Analytik zu wahren und zu bundesweit einheitlichen Vorgehensweisen zu kommen.

Hier finden Sie das Positionspapier des VUP.

(ID:44905661)