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Reach Reach erreicht besonders besorgniserregende Stoffe

Autor / Redakteur: Oliver Gehrmann* / Dr. Ilka Ottleben

Zu den wichtigsten Zielen von Reach gehören die Identifikation und Bewertung von „besonders besorgniserregenden Stoffen“ (SVHC) für Mensch und Umwelt. Eine nun von der ECHA vorgestellte Roadmap hat die Messlatte dabei spürbar nach oben gehängt.

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Abb. 1: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Sommer 2013 eine Roadmap für „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC) vorgestellt. Zu den 151 im vergangenen Dezember bereits gelisteten Stoffen sollen nun jährlich rund 50 weitere bis zum Jahr 2020 hinzukommen.
Abb. 1: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Sommer 2013 eine Roadmap für „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC) vorgestellt. Zu den 151 im vergangenen Dezember bereits gelisteten Stoffen sollen nun jährlich rund 50 weitere bis zum Jahr 2020 hinzukommen.
(Bild: Currenta)

Während der ersten fünf Jahre und zwei Phasen der europäischen Chemikalienverordnung Reach bestimmten vor allem die jährlich produzierten und vertriebenen Stoffmengen den Registrierungsprozess. 2013 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die von Helsinki/Finnland über die EU-weit einheitliche Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe wacht, einen Fahrplan („Roadmap“) für SVHC vorgestellt.

Am 16. Dezember 2013 standen 151 Stoffe mit sehr hoher Relevanz (SVHC, engl. Substances of Very High Concern) für Mensch und Natur auf der Kandidatenliste im Reach-Anhang XV. Sie stehen im Verdacht CMR- (Krebserzeugend-Mutagen-Reproduktionstoxisch), PBT- (Persistent-Bioakkumulativ-Toxisch) oder hormonell wirksam (endokrine Disruptoren) und somit im Sinne von Reach zulassungspflichtig zu sein. Zu den genannten Substanzen gehören auch weit verbreitete Substanzen wie Dimethylformamid oder Formaldehyd.

Bis 2020 sollen Informationen zu weiteren 300 Stoffen zusammengetragen werden, bei denen diese schädlichen Eigenschaften vermutet werden. Unternehmen, die auf einen solchen Stoff nicht verzichten können, sollten deshalb schon heute eine Strategie zur Stoffverteidigung entwickeln. Zwar hat die Listung als SVHC-Stoff kein sofortiges Verbot zur Folge, sie zieht aber ein aufwändiges Evaluierungsverfahren nach sich. Am Ende dieses Prozesses steht entweder die Autorisierung (Zulassung für bestimmte Anwendungen) oder die Restriktion (Verbot bestimmter Anwendungen/komplettes Verbot). Zudem kann die ECHA eine erteilte Zulassung jederzeit widerrufen.

Verschiedene Wege führen zur Zulassung

Egal ob ein Unternehmen die Zulassung allein, über ein Konsortium oder den Kauf eines „Letter of Access“ erwirken möchte, frühzeitiges Handeln ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, um auf eine Zulassung hinzuwirken.

Eine enge Zusammenarbeit von Hersteller und Importeur über Formulierer bis hin zum nachgeschalteten Anwender zahlt sich in der Regel aus. So lassen sich etwa über ein Konsortium Kosten und Aufwand minimieren sowie gleichzeitig die Argumentationsposition gegenüber der ECHA stärken.

Vorteile bei SVHC-Zulassung durch externe Experten

Vor allem die hochkomplexe Rechtslage, die Vielzahl der Fristen sowie die geforderten anspruchsvollen Untersuchungen und Stoffbewertungen können für Unternehmen mit Stoffen in der SVHC-Kandidatenliste entscheidende Argumente sein, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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