Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie darf die maximal zulässige Konzentration von Quecksilber in Trinkwasser 0,050 µg/L und in Abwasser 0,5 µg/L betragen [1]. Mit einem induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometer (ICP-MS) lassen sich Quecksilberkonzentrationen in natürlichen Gewässern mit einer einfachen und empfindlichen Methode bestimmen.
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