Gefahrstoffmanagement Gefahrstoffe in Unternehmen sicher und wirtschaftlich managen
Die Betrachtung und Prozessintegration zur Einführung eines Gefahrstoffmanagements stellt viele Unternehmen vor Probleme. Externe Fachkompetenzen können helfen, ein nachhaltiges Gefahrstoffmanagement zu implementieren und den wirtschaftlichen Gegebenheiten in den Unternehmen Rechnung zu tragen.
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Eine nationale Vorgabe und Umsetzungsrichtlinie für das Gefahrstoffmanagement gibt es bereits seit 1982 über das Chemikaliengesetz (ChemG). Die Schutzmaßnahmen werden in Regelungen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. In diesem Zusammenhang werden als Gefahrstoffe alle Reinstoffe und Zubereitungen bezeichnet, von denen ein chemisches Gefährdungspotenzial ausgeht.
GefStoffV regelt Gefahrstoffumgang, TRGS die Umsetzung
In der GefStoffV werden die allgemeinen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen geregelt. Die TRGS definieren, wie diese Anforderungen umzusetzen sind, und geben damit den Stand der Technik wieder, der unter anderem bei allen Haftungsfragen relevant wird.
Am zeit- und kostenintensivsten in Bezug auf das Gefahrstoffmanagement ist dabei die Kontrolle der Sicherheitsdatenblätter (SDB), das Pflegen des Gefahrstoffverzeichnisses und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie den daraus abgeleiteten Betriebsanweisungen. Besonders bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist großer Sachverstand gefragt, weil darin definiert wird, welche technischen Schutzeinrichtungen benötigt werden.
Im ChemG werden aber auch EU-Vorgaben wie die CLP-Verordnung als begleitende Regelungen zur Reach-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt (Bild 1). Als EU-Verordnung besitzt Reach gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Durch Reach wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht, so zumindest die Meinung der Verantwortlichen. Für besondere Verunsicherung sorgt in diesem Zusammenhang die CLP-Verordnung. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging und ist die europäische Umsetzung des auf UN-Ebene entwickelten Globally Harmonised System (GHS). Darin geregelt werden seit 2009 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Zubereitungen beispielsweise müssen demnach in Europa bis Mitte 2015 neu eingestuft und gekennzeichnet werden.
Die geänderten Einstufungen und Piktogramme bedeuten auch für gewerbliche Anwender erhebliche Aufwendungen, weil ein Stoff auch in eine höhere Gefahrenklasse rutschen kann. Alle Sicherheitsdatenblätter müssen neu beschafft und geprüft werden, das Gefahrstoffverzeichnis und die Gefährdungsbeurteilungen müssen überarbeitet und Betriebsanweisungen neu erstellt werden. Um dies zu vereinfachen, sollte das Thema Gefahrstoffmanagement in die Geschäftsprozesse integriert und idealerweise durch ein Softwaresystem unterstützt werden. Zudem ist es wichtig, unkontrollierte Stoffeinträge in das Unternehmen zu unterbinden. Die Vorgabenumsetzung ist dabei oft als Funktion der Vollzugsaktivität zu sehen. Mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung 2007 hat sich vieles geändert. Damit verbunden sind Neuregelungen bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen und der dazu erforderlichen Sicherheitsdatenblätter.
Aktuell kümmern sich nicht mehr nur die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaft um den Vollzug des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung, sondern auch der Reach-Vollzug der einzelnen Bundesländer wird tätig.
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