English China
Bild_LAUDA_Logo_300dpi.jpg ()

LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG

http://www.lauda.de/

21.01.2009

Kundeninformation zu REACH

REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, dies bedeutet Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Ziel der EG-Verordnung ist es, das bisherige Chemikalienrecht europaweit neu zu regeln. Dazu müssen alle chemischen Stoffe bei einer europäischen Behörde angemeldet („registriert“) werden. Zur Registrierung werden nicht nur die Stoffdaten, sondern auch die Einsatzbereiche der Fertigprodukte benötigt. Betroffen von diesem Regelwerk sind daher nicht nur die Hersteller und Importeure, sondern auch die nachgeschalteten Anwender, wie die Weiterverarbeiter und Verwender von chemischen Produkten. Die Vorregistrierung der Phase-in-Stoffe hat am 01.06.2

REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, dies bedeutet Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Ziel der EG-Verordnung ist es, das bisherige Chemikalienrecht europaweit neu zu regeln. Dazu müssen alle chemischen Stoffe bei einer europäischen Behörde angemeldet („registriert“) werden. Zur Registrierung werden nicht nur die Stoffdaten, sondern auch die Einsatzbereiche der Fertigprodukte benötigt.

Betroffen von diesem Regelwerk sind daher nicht nur die Hersteller und Importeure, sondern auch die nachgeschalteten Anwender, wie die Weiterverarbeiter und Verwender von chemischen Produkten.

Die Vorregistrierung der Phase-in-Stoffe hat am 01.06.2008 begonnen. Die Frist endet am 30.11.2008. Diese vorregistrierten Stoffe müssen dann – je nach hergestellter Menge – bis 2010, 2013 oder 2018 unter Angabe von Stoffdaten und Verwendung registriert werden.

LAUDA steht mit allen Vorlieferanten in Kontakt. Diese befassen sich intensiv mit den Abläufen der Vorregistrierung und Registrierung. Verbindliche Aussagen unserer Vorlieferanten stehen allerdings momentan noch nicht zur Verfügung.

Ausserdem sind mehrere Elemente von REACH, wie z.B. die Definition der Anwendungs- und Expositionsarten beim nachgeschalteten Anwender noch nicht endgültig geklärt. Daher können viele Fragen noch nicht beantwortet werden.

LAUDA wird sich deshalb unverzüglich mit seinen Kunden in Verbindung setzen, sobald verbindliche Aussagen getroffen werden können.

Generell können Stoffe, die bereits durch andere gesetzliche Vorschriften angemessen geregelt sind, komplett oder von Teilen der REACH-Verordnung ausgenommen sein.

Nicht in den Geltungsbereich von REACH fallen aus heutiger Kenntnis die LAUDA-Temperierflüssigkeiten: Aqua 90; Aquastab, Kryo 20, Kryo 51; Kryo 60.

Über Maßnahmen für die Vorregistrierung/Registrierung stehen wir derzeit bei folgenden Produkten mit den Vorlieferanten in Kontakt: Kryo 30, Kryo 40; Kryo 55; Kryo 85; Therm 180; Therm 200; Therm 240; Ultra 300; Ultra 350.

Wichtigstes Instrument der Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt. REACH verlangt einen formal neuen Aufbau des Sicherheitsdatenblätter. Nach Auskunft der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und des VCI (Verband der chemischen Industrie) ist es aber ausreichend, die Überarbeitung erst dann vorzunehmen, wenn neue inhaltliche Angaben eingearbeitet werden. Die bestehenden Sicherheitsdatenblätter können bis dahin weiter verwendet werden. Für Rückfragen steht Ihnen der LAUDA REACH-Beauftragte: Hr. Dipl.Ing. Karl-Heinz Klinder karl-heinz.klinder@lauda.de zur Verfügung.