Was auf den Straßen die Stickoxide sind, sind die Schwefelemissionen auf dem Meer. Um die strengen Grenzwerte einzuhalten, setzen Forscher vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Kontrollstationen vor Ort. So soll in Nord- und Ostsee ein Messnetz für Schiffsabgase entstehen.
Die erste BSH-eigene Messstation steht auf dem Gelände von Bremenports in Bremerhaven.
(Bild: BSH)
Hamburg – Schon seit dem 1. Januar 2015 gilt in den Schwefelemissions-Überwachungsgebieten, abgekürzt SECA, auf Nord- und Ostsee ein Grenzwert von 0,10 Prozent für den Schwefelgehalt in Schiffskraftstoffen (gemäß Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens). Außerhalb dieser Gebiete sind derzeit noch 3,5 Prozent Schwefelgehalt erlaubt. Doch im vergangenen Jahr hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO beschlossen, dass dieser Grenzwert ab 2020 weltweit auf 0,50 Prozent gesenkt wird.
Automatische Grenzwertkontrolle
„Wer Grenzwerte setzt, muss deren Einhaltung kontrollieren“, betonte Monika Breuch-Moritz, die Präsidentin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und maritime Botschafterin der IMO für Deutschland. Daher startete das BSH im Jahr 2012 ein Forschungsprojekt, zusammen mit dem Institut für Umweltphysik der Universität Bremen. Gemeinsam entwickelte man eine operationell einsetzbare Methode, mit der die Abgasfahnen vorbeifahrender Schiffe erfasst und analysiert werden können. Teil des Projektes war auch ein System, das mutmaßliche Überschreitungen des Schwefelgrenzwertes automatisch an zuständige Behörden meldet.
2014 nahm die Pilotstation in Wedel an der Elbe die Messungen auf. Die Station in Wedel und eine weitere Pilotstation in Göteborg/Schweden waren weltweit die ersten automatisiert arbeitenden Stationen für Schiffsabgasmessungen. Den Betrieb der Pilotstation Wedel hat das BSH von der Universität Bremen übernommen.
Mobile Messstation in Planung
Die Station in Bremerhaven ist die erste ausschließlich vom BSH eingerichtete Messstation. In Kiel befindet sich eine zusätzliche Station im Probebetrieb. Für eine weitere Station suchen die Forscher derzeit einen Standort in Rostock-Warnemünde. Das Messnetz soll um eine mobile Station ergänzt werden, die auf einem PKW-Anhänger installiert ist, und eine Station auf dem neuen BSH-Schiff ATAIR, das 2020 in Dienst gestellt werden soll. Die Einhaltung der Grenzwerte überprüfen Wasserschutzpolizei oder Hafenstaatkontrolle an Bord von eingelaufenen Schiffen. Die Messstationen des BSH liefern die für die Kontrollen erforderlichen Verdachtsmomente.
Nachweislicher Erfolg
„Bereits mit Inkrafttreten der schärferen SECA-Grenzwerte für Schwefel in Schiffskraftstoffen am 1. Januar 2015 haben rund 98 Prozent der von der Station erfassten Schiffe den Grenzwert eingehalten. Heute liegt der Anteil bei 99 Prozent“, berichtete Breuch-Moritz. Seit der Verschärfung des Schwefelgrenzwertes nahmen die Emissionen von Schwefeloxiden aus Schiffsabgasen in den SECA um 50 bis 70 Prozent ab. Inzwischen hat das BSH mehr als 15.000 Abgasfahnen analysiert.
„Gemeinsam mit der EMSA, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, entwickelt Deutschland jetzt eine europäische Datenbank. Damit sollen in Echtzeit alle Messergebnisse aus Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, den Niederlanden sowie Schweden erfasst und bereitgestellt werden“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann.
* S. Kehrhahn-Eyrich, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), 20359 Hamburg
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.