Dioxine Dioxine wirtschaftlich gemäß EU-Verordnung analysieren
Dioxine in Futtermitteln sind ein ernst zu nehmendes Problem und wie jüngste Skandale zeigen auch ein durchaus reales. Die Gesetzgebung hat reagiert und schreibt nun strengere Kontrollen vor. Doch wie lassen sich diese einerseits sicher, gleichzeitig aber wirtschaftlich durchführen?
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Im Oktober begannen erneut am Amtsgericht Vechta die Verhandlungen im deutschlandweit ersten Prozess zum Skandal um Dioxin in Futtermitteln. Neben juristischen Konsequenzen sorgte der Vorfall von 2010 vor allem für eine Änderung der Gesetzgebung auf europäischer Ebene: Seit September 2012 ist die EU-Verordnung 225/2012 in Kraft, die u.a. verschärfte Untersuchungspflichten für Futterfette auf Dioxine und dioxinähnliche PCB vorsieht. Futtermittelunternehmer und Fettmischbetriebe müssen nun Fette, Öle und daraus hergestellte Erzeugnisse im Labor nach den genauen Vorgaben der EG-Verordnung 152/2005 auf diese Substanzen untersuchen lassen. Damit soll auch zukünftig das Risiko minimiert werden, dass mit Dioxin belastete Produkte in die Lebensmittelkette gelangen und die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Für die betroffenen Betriebe in Deutschland bedeutet dies Zusatzkosten, da zur Feststellung von Dioxin-Belastungen in der Regel zeitaufwändige chemische Verfahren eingesetzt werden.
Wahlmöglichkeit zwischen zwei Verfahrensarten
Laut Verordnung (EU) Nr. 709/2014 kann das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln grundsätzlich mit zwei verschiedenen Verfahrensarten überwacht werden: dem Screening- oder dem Bestätigungsverfahren. Gemäß Definition in der Verordnung ist es der Zweck von Screening-Verfahren, diejenigen Proben auszuwählen, „deren Gehalt an PCCD/F und dioxinähnlichen PCB die Höchstgehalte oder die Aktionsgrenzwerte überschreitet. Screening-Verfahren sollten auf kostengünstige Weise einen hohen Probendurchsatz erlauben, was die Chancen erhöht, neue Vorfälle mit hoher Exposition und Gesundheitsgefahren für die Verbraucher aufzudecken. Ihre Anwendung hat insbesondere die Vermeidung falsch-negativer Ergebnisse zum Ziel.“
Bestätigungsverfahren zeichnen sich dagegen dadurch aus, dass sie „die eindeutige Identifizierung und Quantifizierung von in einer Probe vorhandenen PCDD/F und dioxinähnlichen PCB [ermöglichen] und […] vollständige Informationen auf Ebene der Kongeneren [liefern]. Sie erlauben somit die Kontrolle von Höchstgehalten und Aktionsgrenzwerten, einschließlich der Bestätigung von mittels Screening-Verfahren erzielten Ergebnissen.“ [1]
Für die Untersuchung der Proben im Labor haben die Unternehmen also die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, wie Dr. Burkhard Schütze, Leiter des Bereichs Lebensmittelanalytik bei der LADR in Geesthacht, erläutert: „Entweder wird ein hochauflösendes chemisches Verfahren wie die HRGC/HRMS verwendet oder ein Screening-Verfahren wie beispielsweise der Bioassay DR Calux. Auffällige Ergebnisse können anschließend mit der HRGC/HRMS bestätigt werden.“ Bislang wurde in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ausschließlich die hochauflösende HRGC/HRMS eingesetzt. Dieses Vorgehen ist für die Ergebnisermittlung nicht optimal, was auch in der Verordnung bereits anklingt. Das Ergebnis der Analyse steht bei chemischen Verfahren meist später fest und der Probendurchsatz ist, sofern viele Proben anfallen, relativ gering. „Die Untersuchung mit dem Bestätigungsverfahren HRGC/HRMS ist zeitaufwändig“, so Schütze. „Außerdem ist das Verfahren teuer.“
Aus diesem Grund entschloss sich LADR, als Alternative erstmals in Deutschland das Screening-Verfahren DR Calux anzubieten. „Der Test ist vom niederländischen Unternehmen Biodetection Systems (BDS) entwickelt worden und hat sich mittlerweile u.a. in Belgien, Italien, Irland und den Niederlanden als Standard etabliert“, erklärt Schütze. Der Bioassay DR Calux-Test ist zudem bereits seit vielen Jahren in der amtlichen Überwachung im Einsatz. Die Analysemethode wurde von deutschen Behörden überprüft und unterliegt den aktuellen Akkreditierungs-Richtlinien gemäß DIN EN ISO/IEC 17025.
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