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THC-Gehalt hanfhaltiger Lebensmittel Hygge statt High: Per GC/MS Cannabis in Lebensmitteln auf der Spur
Hanftee, Hanfmehl, Hanfbier – verschiedene Lebensmittel können Bestandteile von Cannabis enthalten und dürfen dies seit 1996 auch. Damit die gemütliche Teestunde jedoch nicht zum Rausch wird, dürfen verwendete Hanfsorten maximal 0,2 Prozent THC enthalten. Dies zu kontrollieren, obliegt seither den Lebensmitteluntersuchungsämtern. Forscher der TU Dresden haben dazu nun eine halbautomatische GC/MS-Methode entwickelt.
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Üblicherweise sind es forensische Toxikologen, die sich mit dem Metier der Cannabisanalytik befassen: Haare, Speichel oder Urin werden einer forensisch-toxikologischen Untersuchung unterworfen, um einen möglichen Drogenmissbrauch nachzuweisen. Denn Cannabis zählt laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu den verbotenen Substanzen und gehört in Deutschland zu den am häufigsten konsumierten Drogen. Sowohl der Handel, der Konsum, der Besitz als auch der Anbau von Cannabis sind hierzulande unerlaubt und strafbar. Dennoch werden inzwischen Bestandteile der Cannabispflanze als Lebensmittelzutat in Hanföl, Hanfproteinpulver, Hanftee oder Hanfbier verwendet. Wie passt das zusammen? Möglich wurde dies durch eine grundlegende Änderung des BtMG im Jahre 1996, die den Anbau von Hanffasern in Deutschland erlaubt. Allerdings dürfen nur solche Cannabissorten angepflanzt werden, deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) kleiner 0,2 Prozent beträgt.
Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) ist hauptverantwortlich für die psychoaktive Wirksamkeit von Cannabis und zählt zur Stoffgruppe der Cannabinoide; diese terpenophenolischen Kohlenwasserstoffe sind spezifisch für die Hanfpflanze. In der frischen Pflanze liegen die Cannabinoide größtenteils als inaktive Carbonsäuren (Precursorsäuren) vor. Für THC sind zwei Precursorsäuren (THCA-A und THCA-B) bekannt, erst bei Wärmeeinwirkung kommt es zur Decarboxylierung und somit zur Freisetzung der psychoaktiven Substanz THC [1].
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